Indikationen für eine Implantatversorgung
Theoretisch stellt jede Zahnlücke eine Indikation für eine Implantatversorgung dar. Voraussetzung ist, dass der Kieferknochen ausgewachsen ist (Alter ab ca. 18 Jahre) und genügend Knochenmaterial zur Aufnahme der Implantate vorhanden ist. Typische Indikationsbeispiele sind:
Es fehlt ein Zahn
Insbesondere, wenn ein Frontzahn nach Unfall verloren gegangen ist, die restlichen Zähne ansonsten gesund sind, bietet sich ein Implantat an. Benachbarte Zähne werden nicht beschliffen oder anderweitig in Mitleidenschaft gezogen.
Bilderquelle: DGZI: »Praxisratgeber Dentale Implantologie«, nexilis Verlag GmbH, Berlin 2008
Es fehlen mehrere benachbarte Zähne auf einer Seite
Durch Implantate kann hier ein herausnehmbarer Zahnersatz vermieden werden. Die Implantate dienen als Stützpfeiler der Brückenkonstruktion. Voraussetzung ist, dass genügend Knochenmaterial zur Aufnahme der Implantate vorhanden ist.
Freiendlücken
Bei sogenannten Freiendlücken haben wir keine Möglichkeit, einen festen Zahnersatz konservativ beidseitig zu verankern. Hier bleibt nur eine Implantatversorgung als vernünftige Dauerlösung (siehe Bild oben).
Es stehen nur noch vereinzelt Zähne (stark reduzierter Zahnbestand)
Nach schleichendem Zahnverlust, wenn nur noch wenige Zähne übrig geblieben sind, wird es zunehmend schwerer, Prothesen wirkungsvoll zu fixieren. Hier lässt sich auf konventionellem Wege kaum ein akzeptables Ergebnis erzielen. Mit wenigen Implantaten kann hier oftmals eine dauerhafte Lösung erreicht werden.
Zahnloser Kiefer
Herkömmliche Unterkieferprothesen erreichen durch die kleine Auflagefläche nur eine geringe Eigenstabilität. Deshalb ist hier eins der klassischen Einsatzgebiete für Zahnimplantate. Mit Hilfe von Implantaten können Prothesen stabilisiert werden bis hin zu einem völlig festsitzenden Ersatz. Gleiche Möglichkeiten hat man auch bei einem zahnlosen Oberkiefer im Falle ungenügender Funktion des Zahnersatzes.